Vermietung - Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz aus der Vermietung von mehreren vermieteten Zimmern (Wohnräumen) oder Betten, die je nach Tarif unterschiedlich begrenzt sein können. Auch die Vermietung von Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen ist in neueren Privathaftpflichttarifen teilweise mitversichert.