Verrichtungen (Pflegeversicherung)
Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
- Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
- Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.