Versehensklausel

In den Haftpflichtversicherungspolicen von Unternehmen kann in der Regel eine sog. Versehensklausel vereinbart werden. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor den im VVG geregelten Folgen von Obliegenheitsverletzungen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass sein Versäumnis nur auf einem Versehen beruht hat. Allerdings wird in dieser Klausel auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen dem Versicherer unverzüglich zum Zwecke der Überprüfung der Prämie und der Bedingungen anzuzeigen.

Top-Meldungen der letzten Tage

Anzeige.

Aktuelle Fragen im MVP-Forum

0
0 Antworten 904 Aufrufe
0
1 Antwort 1299 Aufrufe
0
1 Antwort 653 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)
0
1 Antwort 707 Aufrufe
0
1 Antwort 854 Aufrufe
0
1 Antwort 951 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)