Versicherte Gefahren - Gewerbliche Sachversicherung
Überblick
Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Betriebsunterbrechungsschäden, die in Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann in einigen Fällen gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen, sonst in jedem Fall separat versichert werden.
Muss ich alles versichern?
Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existenzzerstörendes Risiko vorliegt)?
Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall ”weh tut” und das Risiko existenzbedrohend ist)?
Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen, weil ich es auch selbst tragen kann)?
Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
Die Feuerversicherung
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.
Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch Diebstahl Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.
Die Leitungswasserversicherung
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.
Die Sturmversicherung
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.
Die Elementarschadenversicherung
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.
Die Glasversicherung
Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
Woran müssen Sie außerdem noch denken?
- Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, dass für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 511 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben. Wenn Sie betriebsbedingt mehr Bargeld lagern müssen, schaffen Sie sich einen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg an.
- Nennen Sie bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
- Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.
- Befinden sich Betriebe mit erhöhter Feuergefahr auf Ihrem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe (z.B. eine Tischlerei oder eine Gaststätte), ist das von Ihnen unbedingt zu melden, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist. Übrigens müssen Sie diese ”Gefahrerhöhung” auch dann mitteilen, wenn solche Betriebe nachträglich einziehen.
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen
Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration
Betriebsunterbrechungsversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Versicherungssumme
Tipps zur gewerblichen Sachversicherung
Tipps für das Zusammentreffen von Elektronik und betrieblicher Sachversicherung
Versicherte Gefahren
Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung