Versicherung auf "Erstes Risiko"
Insbesondere für mitversicherte Kosten in vielen Versicherungszweigen ist die Versicherung "auf erstes Risiko" typisch. Das heißt: Die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Summe werden vom Versicherer übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine Versicherungswertermittlung und damit eine Unterversicherung kann es bei diesen Positionen naturgemäß nicht geben.
Beispiel: Aufräumungskosten in der Gebäudeversicherung werden in Höhe von bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Zur Schadenzeit beträgt der Versicherungswert 500.000 EUR, die Aufräumungskosten sind somit bis zu einem Betrag von 50.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert. Fallen jedoch im Schadenfall tatsächlich 70.000 EUR Kosten an, werden hiervon 50.000 EUR übernommen. Die verbleibenden 20.000 EUR gehen zu Lasten des Kunden.