Versicherungen für Rechtsanwälte
Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden)
- Rechtsschutzversicherung und Praxisausfalldeckung bei Krankheit und Berufsunfähigkeit können den Versicherungsschutz ergänzen.
- Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl., Leitungswasser., Glasversicherung etc.)
- Elektronikversicherung
Natürlich muss der Anwalt auch seinen Versorgungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Erkrankung und im Ruhestand prüfen – das gilt auch für die Absicherung von Krankheitskosten .