Versicherungsfall (Produkt-HV)
Zu Ziff. 8.1 und 8.2: Versicherungsfall
Der Zeitpunkt des jeweiligen für den Versicherungsfall maßgeblichen Schadenereignisses im Rahmen von Ansprüchen wegen Vermögensschäden wird an dieser Stelle für die Ziff. 4.2 ff. definiert.