Versicherungsort (Feuerversicherung)
Der Versicherungsort bestimmt den räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. An ihm (z. B. Betriebsgrundstück) muss die versicherte Gefahr auf die versicherte Sache eingewirkt haben. Der Entstehungsort der Schadenursache ist hingegen für den Versicherungsfall ohne rechtliche Bedeutung.