Versicherungsort (Feuerversicherung)
Aus VersWiki
Der Versicherungsort bestimmt den räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. An ihm (z. B. Betriebsgrundstück) muss die versicherte Gefahr auf die versicherte Sache eingewirkt haben. Der Entstehungsort der Schadenursache ist hingegen für den Versicherungsfall ohne rechtliche Bedeutung.
Weiterführende Links
Wohngebäudeversicherung: Versicherungsort
Hausratversicherung: Versicherungsort
Quellenhinweis
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
.