Vertragsanpassungen (BU)
Mit der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Eintritt ganz bestimmter Ereignisse die BU-Rentenleistung im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen des Versicherungsunternehmens zu erhöhen. Dabei ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich.
Typische Ereignisse sind zum Beispiel:
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Heirat
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (63.000 EUR 2006)
- Finanzierung einer selbstbewohnten Immobilie
Üblicherweise ist die Nachversicherungsgarantie zeitlich bis zu einem bestimmten Alter befristet (oft das 45. Lebensjahr). Die Erhöhungssummen der monatlichen BU-Rente, kann je nach BU-Anbieter schwanken.