Vertragsanpassungen (BU)

Mit der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Eintritt ganz bestimmter Ereignisse die BU-Rentenleistung im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen des Versicherungsunternehmens zu erhöhen. Dabei ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich.

Typische Ereignisse sind zum Beispiel:

  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Heirat
  • Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (63.000 EUR 2006)
  • Finanzierung einer selbstbewohnten Immobilie

Üblicherweise ist die Nachversicherungsgarantie zeitlich bis zu einem bestimmten Alter befristet (oft das 45. Lebensjahr). Die Erhöhungssummen der monatlichen BU-Rente, kann je nach BU-Anbieter schwanken.

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