Vollversicherung - Definition

Vollversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die Versicherungssumme genau dem Versicherungswert entspricht.

Daneben kommt der Begriff auch in der Krankenversicherung vor und bezeichnet dort eine 100-prozentige Abdeckung der Krankheitskosten durch die Krankenversicherung.

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Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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