Vorausprämie
Abschlag auf die voraussichtlich zu erwartende Prämie des Rückversicherers in der Summenrückversicherung. Da die Prämieneinnahmen der rückversicherten Sparte erst nach Abschluss des Geschäftsjahres abschließend festgestellt werden können, wird zunächst die Vorauszahlung vereinbart und ein Jahr später mit der so genannten Adjustierung eine Nachberechnung und -vergütung vorgenommen. Das ist auch der Grund, warum Rückversicherer regelmäßig erst um mindestens ein Jahr verzögert Geschäftsjahresergebnisse vorlegen können.