Vorläufige Deckungszusage - Versicherungsschutz
Die vorläufige Deckungszusage ist die sofortige Gewährung von Versicherungsschutz mit Antragstellung und vor Prüfung des Antrags. Der eigentliche Versicherungsvertrag kommt erst später zu Stande und kann auch vom Versicherer abgelehnt werden. Die vorläufige Deckungszusage wird zeitanteilig abgerechnet. Typisches Beispiel ist die Versicherungsbestätigungskarte in der Kraftfahrtversicherung.