Vorsatz (Versicherungsvertrag)
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Vorsätzlich, also bewusst und absichtlich verursachte Schäden sind in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unter bedingtem Vorsatz versteht man, dass der angerichtete Schaden zwar nicht die unmittelbare Absicht des Schädigers war, aber billigend in Kauf genommen wurde.
Quellenhinweis
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