Vorsorgebetrag in der Hausratversicherung
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird um einen Vorsorgebetrag von in der Regel 10 Prozent erhöht (Abschnitt A § 9 Abs. 2 VHB 2009). Damit hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Ausgleich für zum Beispiel seit der letzten Summenanpassung eingetretene Wertsteigerungen.