Währungsschwankungen
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Zwischen der lokalen Grundversicherung einer Tochtergesellschaft und dem Master-Cover der Mutter kann eine Deckungslücke entstehen, wenn der Gegenwert der lokalen Deckung aufgrund einer Abwertung der dort gültigen Währung nicht mehr in dem vom Master-Cover geforderten Umfang besteht. Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer dieses Abwertungsrisiko. Es lässt sich aber durch Einzelfalllösungen auf den Versicherer abwälzen.
Quellenhinweis
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