Warmwasserheizung
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Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Heizungsanlage mitversichert (z.B. Abschnitt A § 1 Abs. 1 a) AWB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 1 a) VGB 2008).
Weiterführende Links
Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren
Quellenhinweis
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