Weiche Tarifmerkmale in der Kfz-Versicherung

Seit der Deregulierung verwenden viele Versicherer zusätzlich zu den bisherigen Tarifmerkmalen – z.B. Schadenbedarf von Fahrzeugtypen und Regionalklasse – auch so genannte weiche Tarifmerkmale. Weiche Tarifmerkmale haben einen auf mehr oder weniger gesicherten Statistiken beruhenden Einfluss auf das Schadenverhalten eines Fahrzeugs und seines Halters oder Fahrers.

Beispiele:

  • Garagenrabatt: Nächtliche Abstellung des Fahrzeugs in einer Einzel- oder Doppelgarage.
  • Wenigfahrerrabatt bei geringen Fahrleistungen, teilweise auch umfangreiche Rabattstaffeln in Abhängigkeit von der jeweiligen Fahrleistung.
  • Fahrerrabatt, wenn nur eine oder zwei bestimmte Personen das Fahrzeug fahren.
  • Rabatt für Eigenheimbesitzer.
  • Rabatt für Halter mit minderjährigen Kindern im Haushalt.
  • Sondertarif für Frauen.
  • Erfahrungsrabatt für ältere Halter oder Fahrer, zum Beispiel ab 25 Jahre.
  • Nachlass für jüngere Fahrzeuge (z.B. bis drei Jahre).
  • Umweltrabatte für Bahncard-Besitzer oder Besitzer besonders sparsamer Fahrzeuge.
  • Behindertenrabatt.
  • Berufsgruppenrabatte für z.B. Polizeibeamte, Bankangestellte, Verbraucherschutzorganisationen, Mitarbeiter von Privatkliniken oder Genossenschaften.
  • Rabatt für die Nutzung von Winterreifen.

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