Weidetierversicherung - Form der Tierlebensversicherung
Weidetierversicherung ist eine besondere Form der Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2e AVP 92 auf Tod – Verendung oder Nottötung – der versicherten Tiere während eines Weidegangs beschränkt ist.
Schäden durch Trächtigkeit und Geburt sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert (Trächtigkeitsversicherung).