Wertminderung
Der Schädiger ist verpflichtet, den Zustand einer beschädigten Sache wiederherzustellen, den sie vor der Schädigung aufwies. Wurde eine Sache beschädigt und anschließend wieder repariert, ist sie zwar äußerlich wiederhergestellt, kann aber dennoch eine Wertminderung erlitten haben, da sie nicht mehr als unfall- bzw. schadenfrei gilt. Auch dieser Schaden ist vom Schädiger zu ersetzen.