Wildunfall

Was die Teilkasko-Versicherung zahlt

Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden durch Wildunfälle nur, wenn es sich um sogenanntes "Haarwild" im Sinne des Bundesjagdgesetz handelt. Zum Haarwild gehören danach beispielsweise: Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild, Wildschweine, Füchse oder Marder, Wiesel, Hasen oder Kaninchen. Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich, dass ein Zusammenstoß stattgefunden hat. Hilfreich ist dabei auch die polizeiliche Wildschadenbescheinigung. Wenn das Tier nicht berührt wurde oder flüchtig ist, trägt der Fahrer jedoch die volle Beweislast für den Unfall (Spuren am Auto nicht beseitigen, Mitinsassen als Zeugen angeben). Eine weitere Einschränkung gilt für Ausweichmanöver: Wenn es sich um ein nur kleines Tier (z.B. Hasen) handelte, ist ein Ausweichen in der Regel nicht objektiv sinnvoll, so dass eine Selbstgefährdung durch das Ausweichen unzulässig ist. Die Versicherung jedenfalls zahlt in diesem Fall nicht.

Was die Vollkasko-Versicherung zahlt

Wenn die Teilkasko die Unfallschäden nicht übernimmt, kann gegebenenfalls Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung bestehen. Doch auch hier ist zu beachten, dass durch ein unnötiges Ausweichmanöver der Versicherungsschutz riskiert wird. Fehlt es an einem Tier, muss durch Zeugen oder Spuren am Fahrzeug der Wildunfall bewiesen werden. Im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung ersetzt die Vollkasko-Versicherung aber auch Schäden wegen Unfällen mit Federwild (Fasan, Truthahn etc.) oder anderen Tieren (Kühe, Schafe, Hunde etc.). Es gilt in jedem Fall aber das Risiko einer schlechteren Einstufung bei der Versicherungsklasse sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung zu bedenken, ehe die Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen wird.

Quellenhinweis

Genehmigter modifizierter Auszug aus dem Rechtstipp von anwalt.de. Vollständiger Rechtstipp…

Dieser Artikel wurde erstellt von Admin - Friedel Rohde.

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