Wohngebäudeversicherung: Sturm, Hagel
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden.
Sturmschäden am Dach
Deckt der Sturm das Dach ab, besteht im Rahmen der Gebäude-Sturm-Versicherung Versicherungsschutz.
Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen
Einige Versicherer haben Sturnmschäden an Markisen, Antennen o. ä. obligatorisch in den Gebäude-Versicherungs-Vertrag mit eingeschlossen. Bei anderen Versicherern müssen außen am Gebäude angebrachte Gegenstände extra versichert werden. Zu den außen am Gebäude angebrachte Sachen gehören ebenfalls: Leuchtröhrenanlagen, Schilder, Transparente, Ständer und Masten.
Regenschäden
Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt und Regen dringt in das Haus ein, besteht für die angerichteten Schäden Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäude-Sturm-Versicherung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Regen ohne Sturmeinwirkung anrichtet.
Hagelschäden sind in der Gebäude-Sturm-Versicherung standardmäßig mitversichert, ohne dass es auf die Windstärke zum Zeitpunkt des Hagelschlages ankommt.