Wohngebäudeversicherung: Versicherungsort
Als Versicherungsort gilt in der Wohngebäudeversicherung das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück.
Als Versicherungsort gilt in der Wohngebäudeversicherung das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück.
Wohngebäudeversicherung: Versicherte Sachen


