Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.
- Ärger mit dem Mieter/Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung
- Erhöhung der Miete
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Grenzbepflanzung Ihres Hauses
Fallbeispiele
- Die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht...
- Ihr Mieter zieht trotz ordnungsgemäßer Kündigung nicht aus...
- Nach dem Auszug entsteht Streit darüber, wer die Renovierungskosten zu tragen hat...
- Ihre Miete wird erheblich erhöht...
- Ihr Nachbar pflanzt eine zu hohe Hecke auf die gemeinsame Grundstücksgrenze
- Ohne nähere Begründung wird Ihnen das Mietverhältnis gekündigt
Wichtig:
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtiger von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!
Weiterführende Links
Siehe Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.