Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.

  • Ärger mit dem Mieter/Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung
  • Erhöhung der Miete
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Grenzbepflanzung Ihres Hauses

Fallbeispiele

  • Die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht...
  • Ihr Mieter zieht trotz ordnungsgemäßer Kündigung nicht aus...
  • Nach dem Auszug entsteht Streit darüber, wer die Renovierungskosten zu tragen hat...
  • Ihre Miete wird erheblich erhöht...
  • Ihr Nachbar pflanzt eine zu hohe Hecke auf die gemeinsame Grundstücksgrenze
  • Ohne nähere Begründung wird Ihnen das Mietverhältnis gekündigt

Wichtig:

Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als

  • Eigentümer,
  • Vermieter,
  • Verpächter,
  • Mieter,
  • Pächter,
  • Nutzungsberechtiger von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.


Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

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