Zugangsfaktor (BU)
Mit dem Zugangsfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rentenkürzung von 0,3% für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns deutlich. Je früher die Rente bezogen wird, um so größer ist der Abschlag.
Bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr beträgt der Rentenabschlag grundsätzlich 10,8%, der Zugangsfaktor reduziert sich auf 0,892.