Zurechnungszeit (BU)

Die Zeit vom Eintritt des Versicherungsereignis bis zum vollendeten 60. Lebensjahr wird bei der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente als Zurechnungszeit angerechnet. So beträgt die Zurechnungszeit beispielsweise bei Rentenbeginn mit 30 Jahren 360 Monate, bei Beginn mit 40 Jahren 240 Monate. Die Zurechnungszeit erhält außerdem den Wert der bereits getätigten durchschnittlichen Beitragsleistung aus dem Beschäftigungsverhältnis (erreichte EP / Monate Beschäftigungsverhältnis).

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