Zuteilungsvoraussetzungen - Bausparvertrag
Entscheidend für die Zuteilung sind die erreichte Bewertungszahl eines Bausparvertrages und die zu erreichende Zielbewertungszahl. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ansparung der tariflichen Mindestansparung zu einem Bewertungsstichtag.
- Erreichen einer Bewertungszahl mindestens in Höhe der in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannten Mindestbewertungszahl zum Bewertungsstichtag.
- In der Regel Erreichen einer Mindestsparzeit nach den ABB.
- In der Regel Antrag auf Zuteilung durch den Bausparer.