Zweitwagenregelung (Kfz)
Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ eingestuft werden.
Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Zweitwageneinstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.