Aw: Pflege- / Unfallversicherung für MS-Kranke

03.09.2010 12:21:50

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

es ist ein absolut untauglicher Versuch, wenn Sie das vorliegende
Vermittlungsgesuch der jungen Assessorin (Auftrag einer potentiellen VN) zur
Versicherungsberatung umdefinieren wollen.

Auch erstaunt es, daß Sie als Berater und RA (so Ihr Abspann) einen
Vermittler Kollegen nennen.
Laut Gewerberecht üben Berater und Vermittler unterschiedliche Gewerbe aus,
sind also definitiv keine Kollegen.

Als RA haben Sie die Legaldefinition des § 652 BGB zum Mäklerlohn und dessen
Absatz 2 sowie die Rechtsprechung hierzu zu kennen:
"Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies
gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt."

Diese Gesetzeslage war von mir angesprochen worden und die wird durch Sie
nicht negiert werden können.
Ihre Ausführungen zum Thema Berufshaftpflicht sind dem Zusammenhang
Mäklerlohn vollkommen deplaciert und irreführend.

Sehr ernsthaft:
Quer durch alle Foren und Mailinglisten erlebt man immer wieder, daß sich
Versicherungsberater durch Abwertungsversuche des Berufsstandes der
Versicherungsmakler selbst aufzuwerten versuchen!
Hat Ihr Berufsstand kein normal ausgeprägtes Selbstbewußtsein?

Wenn bei diesen Abwertungsversuchen auch noch solche Sachverhaltsquetschen
(Vermittlungsauftrag zum Beratungsauftrag umdefinieren) und solche Klöpse
wie der Ihre zu der Legalaussage des § 652 BGB (Maklerlohn und
Aufwendungsersatz) herauskommen, dann tun Sie sich damit keinen Gefallen!
Sie stellen sich vielmehr vollkommen unnötig ins fachlich Abseits.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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