Clerical Medical stachelt BGH an

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) musste kürzlich den Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen den Lebensversicherer Clerical Medical (Az.: IV ZR 269/10) aufheben, nachdem der seine eigene Revision gegen ein Urteil des OLG Dresden vom 22. September 2010 (Az.: 7 U 1358/09) kurz vor dem Prozesstermin beim BGH zurückgenommen und dem Kunden die geforderten 254.500 Euro Versicherungsleistung gezahlt hat.

Damit steht ein Grundsatzurteil der höchsten deutschen Instanz über die Verbindlichkeit von Musterrechnungen der Lebensversicherer weiter aus, das die Branche sehr viel mehr Geld kosten könnte. Im konkreten Fall hatte die Kundin eine Fondspolice gegen Einmalbeitrag abgeschlossen („Wealthmaster Noble“) und zur Finanzierung 250.000 Euro Kredit zum Zinssatz von 6,5 Prozent aufgenommen.

Der Vermittler hatte ihr anhand einer unverbindlichen Musterrechnung 8,5 Prozent Wertzuwachs und 254.500 Euro Auszahlung zum 1. März 2012 versprochen. Der tatsächliche Wertzuwachs war deutlich geringer. Nun erhält die Kundin die ursprünglich zugesagte höhere Summe. Das ist angesichts der stets unverbindlichen Musterrechnungen erstaunlich.

Ob Clerical Medical mit dem Rückzieher in letzter Minute den Zug der Zeit aufhalten kann, scheint fraglich. Die BGH-Richter waren darüber nicht amüsiert, haben sie im Streitfall doch ihre Arbeit umsonst gemacht. „Der IV. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen“, ließ der BGH unmittelbar nach dem Rückzieher des Versicherers verlauten. Tatsächlich könnte es bald zu einem Grundsatzurteil kommen, denn allein gegen Clerical Medical sind am BGH rund 30 weitere Verfahren anhängig.

Angeblich taugte der Einzelfall nicht für ein Grundsatzurteil, ist von dem englischen Lebensversicherer zu hören. Der selbständige Vermittler sei nicht ausreichend qualifiziert gewesen und habe falsch beraten. Doch die Taktik des Vergleichs in letzter Minute hat bei Versicherern Methode. Allein 2009 hätten Versicherer vier- oder fünfmal im letzten Moment eine Entscheidung verhindert, erinnert sich ein früherer Vorsitzender des IV. BGH-Senats.

Für Kunden und Vermittler bleibt es dadurch bei Rechtsunsicherheit, da Vergleiche stets mit Vertraulichkeitsvereinbarung verknüpft werden und andere Betroffene dadurch nicht profitieren könnten. Dies gelte auch bei Banken, machte der BGH auf seiner Jahrespressekonferenz deutlich. Mehrere Kreditinstitute ließen BGH-Termine zu Verhandlungen über Schadenersatz für Lehman-Zertifikate platzen, zuletzt die Frankfurter Sparkasse. Aber auch zu diesem Komplex stehen im Juni vier weitere Fälle zur Verhandlung beim BGH an.