Fünf Berufsjahre für gesetzliche Rentenversicherung

Arbeitnehmer erhalten erst nach 5 Berufsjahren im vollen Umfang Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zuvor sind die Ansprüche stark eingeschränkt, was viele nicht wissen. Auch Studenten sind im Studium alleinig durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

So ist eine private Absicherung für Studenten und Berufseinsteiger unerlässlich. Auch Beamte haben erst nach 5 Dienstjahren Versorgungsansprüche. Berufsunfähigkeits-, bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung sind daher sinnvoll. Hier wird bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt. Berufsunfähige haben ebenso das Problem der Altersabsicherung, denn die Versorgungslücke lässt sich nur schließen, wenn auch in Altersvorsorgeprodukte wie Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen wurden oder diese mit Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert wurden. Beim letzteren Produkt übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung. Beamte erhalten eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn diese den Dienst nicht mehr ausüben können.

Da die Gehälter bei Berufseinsteigern nicht sonderlich hoch sind, bieten einige Versicherer Rabatte mit bis zu 60 Prozent an. Hierbei sollte jedoch nicht nur auf den Beitrag geachtet werden, denn die Versicherungsbedingungen sind von entscheidender Bedeutung.