Gesetzlich Krankenversicherte als Privatpatienten

Nicht nur Privatpatienten können ärztliche Leistungen nach dem Prinzip der Kostenerstattung wählen. Auch gesetzliche Krankenversicherte können Leistungen in Anspruch nehmen, wobei eine Rechnung vom Arzt ausgestellt wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist jedoch darauf hin, dass Vorteilen auch vielen Nachteilen gegenüber stehen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird normalerweise nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Wählt der GKV-Patient jedoch den Weg der Kostenerstattung, erhält er eine Rechnung vom Arzt und kann diese bei seiner Krankenkasse einreichen. Zwar hat er dann kürzere Wartezeiten und einen besseren Service beim Arzt, jedoch bleibt er meist auf einen Teil der Kosten sitzen.

So haben gesetzlich Krankenversicherte meist keine freie Arztwahl, sondern müssen sich auf Kassenärzte beschränken, da die Krankenkassen ausschließlich nur für die Leistungen von diesen zahlen. Kostet die Privatbehandlung mehr, was in der Regel der Fall ist, da Ärzte dann die erbrachte Leistung nach privatärztlicher Gebührenordnung abrechnen, müssen Versicherte die Mehrkosten selber tragen. Die Behandlung oder Untersuchung kann dann schnell das zwei- oder dreifache kosten. In einer Beratung der Verbraucherzentrale rechnete ein Arzt sogar den 12-fachen Steigerungssatz ab.