Gesundheitswesen für spezialisierte Vermittler attraktiv

Der Neuzugang beim laufenden Jahresbeitrag stieg 2011 um 5,5 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. „Damit wird KlinikRente als Marktführer in der Gesundheitswirtschaft bestätigt“, sagt Geschäftsführer Friedhelm Gieseler. Mit 4,1 Prozent laufender Gesamtverzinsung 2012 bei Direktversicherung und U-Kasse steht das Versorgungwerk in schwieriger Kapitalmarkt-Zeit gut da (Markt: 3,9 %). Samt Schlussüberschuss und Bewertungsreserven erreicht KlinikRente 2012 eine Gesamtverzinsung von 4,6 Prozent (2011: 4,7 %).

Für Vermittler sind vor allem angestellte Ärzte in Uni-Kliniken und Landeskrankenhäusern eine interessante Zielgruppe – bei der Entgeltumwandlung. Man muss sich jedoch gut auskennen: Für Ärzte kommt die Rente zunächst von der Standesversorgung – über die berufsständischen Versorgungswerke. Darüber hinaus erfolgt eine Zusatzversorgung, die der Arbeitgeber bezahlt – verpflichtend über Zusatzversorgungskassen (ZVK) oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht eigentlich nicht, da Ärzte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eben über regionale Ärzte-Versorgungswerke rentenversichert sind.

Ausnahme: Der Anspruch auf Entgeltumwandlung wird über Tarifverträge (öffentliche und private Kliniken) oder arbeitsvertragliche Richtlinien (kirchliche Kliniken) hergestellt. Das kann per Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, rückgedeckte U-Kasse oder über die VBL erfolgen. Bei den Uni-Kliniken darf der Arzt frei wählen: VBL, Direktversicherung oder rückgedeckte U-Kasse.

Die VBL neben der Pflicht-Zusatzversorgung auch bei der Entgeltumwandlung zu wählen, wäre für den Arzt bzw. Zahnarzt aber wenig sinnvoll: Die Umlagezahlung des Arbeitgebers  an die VBL für die Pflicht-Zusatzversorgung wird seit 2008 schrittweise steuerfrei gestellt (nach § 3 Nr. 56 EStG). Ein Arzt, der seine Entgeltumwandlung ebenfalls über die VBL organisiert, würde diesen Vorteil verlieren. Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds scheiden aus gleichem Grund aus (nach § 3 Nr. 63 EStG).

Einzig bei der U-Kasse kollidiert die steuerliche Förderung für die Klinik-Zahlungen nicht mit denen der Entgeltumwandlung. Außerdem gibt es bei der U-Kasse keine steuerlichen Höchstgrenzen – ideal für Besserverdiener. Da lohnt das Versorgungswerk KlinikRente, weil 1.734 Gesundheitsfirmen Mitglied der Branchenlösung sind.

Wichtig für den Vertrieb: KlinikRente erfüllt alle im Tarifvertrag der Unikliniken aufgestellten Kriterien zu Sicherheit, Transparenz und Garantien. Zudem haben alle fünf Gesellschaften, die zum Konsortium gehören (Allianz, DBV, Deutsche Ärzteversicherung, Generali und Swiss Life), eine Stabilitätsabrede getroffen. Danach können schwach gewordene Anbieter ausgeschlossen oder ausgetauscht werden. Die Victoria ist daher bereits ausgeschieden. Zugleich ist verbindlich festgelegt, dass vereinbarte Garantien nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden dürfen. Das zahlt sich auch bei Jobwechsel aus.

Gerade Ärzte, die relativ häufig den Arbeitgeber wechseln, interessieren sich für einfache, kostenfreie und administrationsarme Portabilität. Zwar ist die Mitnahme der Ansprüche für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gesetzlich geregelt, doch klappt dies nur mit Einschränkungen. Die Garantieleistung sinkt nach einem Jobwechsel häufig um 20 Prozent. Grund: Der Arbeitnehmer wird entsprechend dem aktuell niedrigen Rechnungszins und der neuesten Sterbetafel neu eingruppiert.

Anders bei tariflichen Versorgungswerken. Hier wird die Mitnahme durch einfache An- und Abmeldeverfahren geregelt. Es wird überhaupt kein Deckungskapital übertragen. Damit erleidet der Arzt auch keinerlei Abschläge für seine Betriebsrente. Allerdings muss der neue Arbeitgeber dazu im selben Versorgungswerk Mitglied sein. Die Lösung für den öffentlichen Dienst heißt U-Kasse („KlinikRente Plus“). Obwohl es für U-Kassen keine gesetzlich geregelte Portabilität gibt, ist bei KlinikRente eine Mitnahme der Ansprüche auf Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber möglich, wenn der Mitglied im Versorgungswerk ist oder wird. „Mit der kostenfreien Übertragung beim Jobwechsel besitzt die KlinikRente in der Gesundheitswirtschaft ein unschlagbares Alleinstellungsmerkmal“, so Gieselers Fazit.

Davon profitieren auch Makler und Mehrfachvermittler, denn KlinikRente ist an den Uni-Kliniken für alle Vertriebspartner offen, die mit den Konsortialgesellschaften geschäftlich verbunden sind (die Einfirmenvertertreter sowieso): Sie brauchen sich nur noch um den einzelnen Arzt zu kümmern und nicht mehr die kaufmännische Direktion überzeugen. Der Vermittler muss die vorbereiteten Unterlagen nur noch an das Versorgungswerk senden. Trotz des halbierten Arbeitsaufwandes bekommt er die volle Vergütung, die bei rund 40 Prozent dessen liegt, was ein Einzelvertrag des Vermittlers mit der jeweiligen Gesellschaft einbringt. Nach Registrierung im Internet sind die nötigen Unterlagen abrufbar.

Zusätzliche Vorsorge über eine Betriebsrente ist in der Regel 25 Prozent effektiver als eine Privatvorsorge, etwa mit einer Basisrente. Noch deutlicher ist der Vorteil gegenüber der klassischen privaten Rentenversicherung: „Bei uns sind in der Regel netto über 30 Prozent mehr zu erwarten als bei der Privatrente“, hat Gieseler ausgerechnet.