Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Immer mehr Rentner gehen einer Beschäftigung nach. Sei es aufgrund der Freizeit oder auch um sich die Rente aufzubessern. Hier sollten die Rentner bestimmte Hinzuverdienstgrenzen im Auge behalten, um nicht die Rente gekürzt zu bekommen.

Grundsätzlich gilt, dass Regelaltersrentner so viel hinzuverdienen können, wie sie möchten – hier gibt es keine Grenzen. Grenzen gibt es nur bei den Rentnern, die eine vorgezogene Altersrente erhalten. Hier dürfen Rentner nur bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen, um die Rente ungekürzt zu erhalten. Wird mehr hinzuverdient, so erhält der Rentner lediglich eine Teilrente – hier beträgt die Rente dann 2/3, 1/2 oder 1/3. Die Berechnung ist etwas kompliziert und es wird regelmäßig individuell berechnet. Entscheidend sind die vor Altersrentenbezug erhaltene Gehalt oder rentenrechtlichen Zeiten der letzten 3 Kalenderjahre. Diese werden dann in Entgeltpunkte umgerechnet. Entscheidend ist auch, ob das Gehalt in den alten oder neuen Bundesländern gezahlt wurde. Ist die Hinzuverdienstgrenze berechnet und der Hinzuverdienst höher, so reduziert sich die gesetzliche Rente. Eine Ausnahme gilt hier jedoch: Zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze überschritten werden, aber lediglich nur bis zum Doppelten des erlaubten Hinzuverdienstes.

In etwa gleich ist die Regelung auch bei Erwerbsminderungsrente. Auch hier ist bei der vollen Erwerbsminderungsrente ein Hinzuverdienst von 450 Euro ohne Einbußen gestattet. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird wie bei der vorgezogenen Altersrente wieder individuell berechnet, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist und daraufhin die die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier gibt es die Ausnahmeregelung bei zweimaligem Überschreiten.

Gerade die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ist kompliziert. Hier will der Gesetzgeber gegensteuern und ab Mitte 2017 könnte es einfacher werden. Ein Gesetzentwurf zur sogenannten „Flexi-Rente“ sieht vor, dass Rentner vor Erreichen der Regelaltersrente 6.300 Euro pro Jahr, bzw. 525 Euro monatlich ohne Einbußen hinzuverdienen dürfen. Wird mehr verdient, so soll von dem darüber liegenden Verdienst 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt gleichermaßen für Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Der Gesetzentwurf soll möglichst bald vom Bundestag verabschiedet werden.

Auch Witwen und Witwer müssen auf die Hinzuverdienstgrenzen achten, wenn diese eine Hinterbliebenenrente erhalten. Hier sind die Regelungen bereits in etwa wie bei dem Flexi-Renten-Entwurf. Seit Juli diesen Jahres dürfen Witwer/Witwen in den alten Bundesländern 803,88 Euro hinzuverdienen, in den neuen Bundesländern 756,62 Euro. Bei Erziehung eines Kindes wird der Freibetrag um 170,52 Euro (alte Bundesländer) und 160,50 Euro (neue Bundesländer) erhöht. Wird der Freibetrag überschritten, so wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Die ARAG-Experten empfehlen die Informationsdienste der Deutschen Rentenversicherung.