Leserbrief vom 13.02.2012

Honorar versus Stornohaftung

Die wegfallende Storno-Haftung wird nur in einem Halbsatz erwähnt. Allein dieser Aspekt hat aber enormeTragweite für den Verbraucherschutz. Nicht umsonst beträgt heute die Stornohaftung für Lebensversicherungen 60 Monate - eine ebenso lange Stornohaftung ist für die PKV geplant. Mit einem Honorar wird die Stornohaftungszeit hingegen faktisch auf null gesetzt. Wenn also ein Kunde seinen LV-Vertrag aus zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbaren Gründen doch frühzeitig wieder kündigen muss, ist das ganze Honorar unwiederbringlich in voller Höhe bezahlt. Dank der Stornohaftungszeit würde nur ein entsprechend kleiner Teil der Vermittlervergütung zu Lasten des Kunden gehen. Den Rest müsste bekanntlich der Vermittler wieder zurückbezahlen. Dies ist zu wenig betrachtet und in den für den Kunden nachteiligen Konsequenzen zu Ende gedacht worden.

Christian Sünderwald

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