Lebens-/Rentenversicherungen: Doppelte Abschlusskosten unzulässig

Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten haben vor dem OLG Köln ein für Versicherte wertvolles Urteil erstritten. Es ging hier um Lebensversicherungen einer Versicherungsgesellschaft, welche zweierlei Abschlusskosten verlangten.

Mit den doppelten Abschlusskosten, welche Versicherte branchenweit seit vielen Jahren um Milliarden brachte, soll nun Schluss sein, so heißt es von beiden Verbraucherzentralen. Konkret ging es darum, ob neben der Zillmerung der Abschlusskosten – verteilt über 5 Jahre – noch weitere Abschlusskosten angesetzt werden können. Das Gericht entschied hier zugunsten der Verbraucher. Die Abschlusskosten dürfen nicht nach Belieben aufgestockt und am Ende versteckt aufgeteilt werden, was für Verbraucher rechnerisch nicht nachvollziehbar sei.

Laut dem Versicherungsmathematiker Kleinlein handelt es sich ein über die Jahre in der Praxis übliches Verfahren, um die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen. Geht man nur vom vergangenen Versicherungsjahr 2015 aus, so wurden laut Kleinlein rund 3 Milliarden Euro unrechtmäßig den Versicherten in Rechnung gestellt – absolut intransparent. Seine Berechnung stützt sich auf die Zahlen des GDV, bei denen 7,2 Milliarden Abschlusskosten in der Lebensversicherung anfielen. Das entspräche 4,9 Prozent der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen, wobei hingegen derzeit nur 2,5 Prozent nach Höchstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision hat das Gericht zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit dürfte die Grundsatzfrage wohl erst vor dem obersten Gericht geklärt werden. Sollte die Frage hier gleich geklärt werden, dürften sich viele Verbraucher freuen und die angesetzten Abschlusskosten zurückfordern.