Oktoberbeginn: Zeit für die Winterbereifung

Es gibt keinen festgelegten Zeitpunkt in der Straßenverkehrsordnung, ab dem man auf Winterreifen umrüsten muss. Experten raten jedoch mit der O-bis O-Faustformel, nämlich von Oktober bis Ostern auf Winterreifen unterwegs zu sein. Ansonsten kann es im Fall der Fälle teuer werden.

Wer ins Ausland reist sollte sich über die jeweiligen Gesetze der Bereifung informieren. Denn dort sind bestimmte Bereifungen vorgeschrieben. In Deutschland besteht nur situative Winterreifenpflicht. Jeder Autofahrer muss sich den tatsächlichen Straßenverhältnissen anpassen. Bei Glatteis, Schneeglätte/-matsch oder Reifglätte darf nur mit entsprechenden Reifen gefahren werden. Wer bei diesen Wetterverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld der Polizei von mindestens 60 Euro und ebenso gibt es auch einen Punkt in Flensburg (§2 Abs. 3a StVO). Die Strafe kann sogar noch höher ausfallen, wenn der Verkehr aufgrund falscher Bereifung behindert oder ein Unfall verursacht wird.

Doch nicht nur Bußgelder und Punkte können Ärger bereiten. Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, kann bei einem Unfall auch eine Mitschuld zugesprochen werden. Dabei ist es sogar egal, ob er der Unfallverursacher oder Geschädigte ist. Die Versicherung lehnt dann ggfs. die vollständige Schadensregulierung ab.

Auch die eigene Gesundheit und anderer Verkehrsteilnehmer sollten im Vordergrund stehen. Deshalb sollten Autofahrer nicht zu lange mit dem Wechsel auf Winterreifen warten.