Provisionsabgabeverbot
Die großen Industrie-Makler können offenbar Kunden für sich gewinnen, wenn sie von den dort hohen Provisionen etwas abgeben dürften. Das ist in diesem Bereich verständlich. Für die kleineren, auf Privatkunden spezialisierten Makler hat das Gesetz allerdings nichts von seinen Gründen, die es vor deutlich mehr als 100 Jahren entstehen ließen, verloren. Der Kunde soll die Klein-Makler nicht um Ihren Verdienst bringen. Es werden wohl nur wohlhabende Endkunden individuelle Beratung und unabhängige Analysen bezahlen können. Ein Berufsstarter hat dringend neutrale Beratung vom qualifizierten Makler nötig. Gute Beratung kostet Geld. Diese sollte nicht nur den Reichen vorbehalten sein. Verbraucherzentralen werden vom Land und den Sparkassen gesponsert. Trotzdem kosten diese im Durchschnitt 120 Euro je Beratung. Ohne Folgeservice, ohne Betreuung, ohne Zielgruppen-Know-How. Das Provisionsabgabeverbot sollte für Privat-Kunden aufrecht erhalten werden. Die Qualität der Beratung hat nichts mit der Vergütungsform zu tun.
Philipp Clemens e.K.
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