Leserbrief vom 17.02.2012

Stornohaftung

in der Ausschließlichkeit gibt es seit der VVG-Reform für alle Sparverträge einheitlich in ganz Deutschland nur noch 60 Monate Stornohaftzeit. Der Gesetzgeber hat diese 60 Monate mittlerweile auch noch einmal rechtlich bestätigt, in dem man genau diese Monatszahl in einem weiteren Gesetz erneut niedergeschrieben hat. Finanztest zweifelt folglich die Kompetenz des Gesetzgebers hinsichtlich der Höhe der Stornohaftzeit an. Zudem ist der Promillesatz (= Provisionssatz) in der Ausschließlichkeit bei Sparverträge identisch.
Die Aussage, der Vermittler würde bei Riester eine höhere Abschlussprovision erhalten als etwa bei einem Schicht 3-Vertrag ist ebenso fachlich falsch wie unseriös. Die Abschlussprovision bei einer höheren Beitragssumme in der BAV (mit identischem Nettoaufwand für den Verbraucher und identischem Promillesatz) ist sogar höher. Folglich könnten die Vermittler, wenn es Ihnen denn nur darum ginge, die höchstmögliche Provision aus dem Nettoaufwand des Verbrauchers zu generieren, eher zur BAV tendieren. Sie tun es aber nicht.

Marco Seuffert

Zum Artikel: Finanztest würdigt Vermittler herab

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