§ 119 BGB - Fall Cosmos in WISO

29.04.2004 07:13:56

Hallo,

vorweg: Die nachfolgenden Zeilen sind nicht rechtsberatend und meine GANZ PERSÖNLICHE Meinung. Die Aussagen sind durchaus streitbar. Sie sind KEINESWEGS dazu geeignet, dass irgendjemand seine künftige Strategie in Bezug auf die Abbedingung von Anfechtungsmöglichkeiten stützt. Ich empfehle den Kollegen, die das abschließend klären wollen, die Konsultation eines Anwaltes.

Soweit ich das richtig verstehe, sind hier keine Prozesse geführt worden. Es gibt also kein Urteil. Schade.

Generelles, nicht auf die beiden Fälle bezogen: M. E. n. ist der Versicherer, der nach § 119 BGB anficht, durchaus mutig. Für die Anfechtung nach § 119 BGB dürften vermutlich, im speziellen und generell, enge Grenzen gesetzt sein; das könnte auch der einschlägigen Rechtssprechung zu entnehmen sein. Jeder Jurist bekommt im Wege zum kleinen BGB-Schein vieles hierzu beigebracht. Zudem könnte die Beweislast, meine Wissens nach, beim Anfechtenden liegen. Ergo: Die Gründe müssen vermutlich regelmäßig vom VR vor Gericht substantiiert werden.

U. a. Herr [Name ausgeblendet]. Dr. Schirmer schreibt, in seinem VVG-Handbuch, dass eine Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB durch die Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 16-22 VVG) verdrängt werden könnte. § 22 VVG i. V. m. § 123 BGB bliebe wohl unberührt. Was bleibt dann noch?

Zur Vervollständigung und geflissentlichen Kenntnisnahme: § 5 Abs. 4 VVG; hierzu empfehle ich die Lektüre der klassischen Kommentare; insbesondere auch zum ursprünglichen Sinne.

Abschließend sollen diese Zeilen dem Wunsche einiger Kollegen nach Abbedingung des § 119 BGB keinen Abbruch tun und ich verweise auf meine Eingangs geschriebenen Sätze ("vorweg:" ff.).

Grüße

[Name ausgeblendet]

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