Überkreuz-RLV und RLV auf 2 Leben

22.10.2006 16:27:19

Hallo,

klar ist, dass es bei der Umgehung der Erbschaftssteuer wichtig ist, die Risiko-LVs überkreuzt abzuschliessen,d.h. (1. Vertrag: VN= Ehemann, VP= Ehefrau) und (2.Vertrag VN= Ehefrau, VP= Ehemann). Somit fließt die Versicherungsleistung im Versicherungsfall dem VN zu und es liegt keine Erbschaft vor.

Wie sind eigentlich Verträge auf zwei Leben zu behandelt? Hier sind doch Ehegatten die VNs und gleichzeitig VPs. Wird hier Erbschaftssteuer auf die Hälfte der Versicherungsleistung fällig?

mfG

[Name ausgeblendet]

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