Überschwemmungsdefinition-Rückstauklappen-Elementarschadenversicherung

17.09.2010 16:04:49

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach 'anlassbezogenem' Studium unterschiedlicher Elementarschadendeckungen kann ich nur empfehlen,
auch in die Elementarschadenbedingungen genauestens hineinzusehen.
Es ist mir keine Vergleichssoftware bekannt, die die gewaltigen dort schlummernden (Haftungs-)
Risiken auch nur annähernd darstellen könnte.
Auf
http://www.[Name ausgeblendet].info/versicherungen/versicherungssparten/elementarschadenversicherung/p
finden sich ein paar weitere Hinweise.
Das gilt sowohl für die Definition 'Überschwemmung' als auch für die Obliegenheiten in Bezug auf
Rückstauklappen. Ein niedersächsischer Versicherer, für den Starkregen keine bedingungsgemäße
Ursache für eine Überschwemmung darstellt, müsste es zukünftig im Raum Osnabrück eigentlich etwas
schwerer haben...

Viel Erfolg beim Bedingungsschmökern und ein schönes Wochenende.

[Name ausgeblendet]

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