AHB-Ausschluß von Angehörigen-Haftpflicht-Ansprüchen innerhalb der häuslichen Gemeinschaft
Hallo Listenteilnehmer,
mir ist bisher bekannt, dass eine 'Häusliche Gemeinschaft' dann vorliegt,
wenn eine 'Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft' unter Angehörigen in einem
Haus besteht, was den og. Ausschluß-Tatbestand erfüllt.
Liegt dagegen 'nur Wohn-Gemeinschaft als Mieter' vor, d. h. der Sohn lebt
als Ernährer seiner Ehefrau [Name ausgeblendet]mit eigenem Haushalt in einer ab-
geschlossenen Wohnung im Hause der dort lebenenden Eltern = Eigentümer,
sind Haftpflicht-Ansprüche des Sohnes, seiner Frau [Name ausgeblendet]Kinder
gegen die Eltern-Haus-/Grundbesitzer- sowie Privat-Haftpflicht-Versiche-
rung 'nicht' ausgeschlossen. Ebenso sind natürlich z. B. Privat-Haft-
pflicht-Ansprüche der Eltern in der PHV des Sohnes nicht ausgeschlossen.
Gilt das heute immer noch ohne Einschränkungen ?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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