AP bei einer Vertragsänderung in VG

30.07.2004 11:59:04

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hatten gerade eine Diskussion bezgl. des Anpassungsfaktors bei einer Vertragsänderung in VG. Normalerweise wird dieser bei einem laufenden Vertrag ja immer erst zur Hauptfälligkeit angepaßt. Wie sieht es aber bei einer Vertragsänderung vor der Hauptfälligkeit aus. Beispiel:

- HF: 01.10
- aktueller AP aus 2003
- Bei einer Vertragsänderung zum 01.06.04: Muß für die Zeit vom 01.06. - 01.10.04 noch der AP von 2003 genommen werden oder kann ab 01.06. bereits der Faktor von 2004 für die Prämienberechnung angesetzt werden?

Ich stehe eigentlich auf dem Standpunkt, daß bei einer Vertragsänderung sofort die aktuellen Tarifierungsgrundlagen genommen werden können. Mein Kollege [Name ausgeblendet], daß dies nicht zulässig ist.

Wie ist die Handhabung in Ihrem Hause, bzw. bei Ihren Produktpartnern.
Gibt es da ggf. Rechtssprechung zu?

Vorab vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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