Abrechnung nach Kurztarif
19.11.2003 11:49:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist bekannt, das ein Versicherer einen KFZ Versicherungsvertrag nach Kurztarif abrechnen kann, wenn dieser nicht ein ganzes Jahr beim VU versichert war. Unsere Frage: Wie verhält sich diese Regelung , wenn der Versicherer die Prämien zur nächsten Hauptfälligkeit anpasst. Kann der VN dann den Versicherungsvertrag ohne eine Berechnung nach Kurztarif beenden?
Freundliche Grüsse
[Name ausgeblendet]
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