Alle ehemaligen Vertriebler - Ansprüche geltend machen!

06.07.2010 16:31:43

Kein Geld für Gummibärchen

Wer, bis er endlich wirklich selbstständig wurde, zuvor mit einer
Vertriebsgesellschaft vertraglich verbunden war, wo er für Werbegeschenke,
einheitlich gestaltete Briefbögen und unternehmensbezogene Software zahlen
mußte, der kann die Beträge, mit denen typischerweise regelmäßig das
Provisionskonto belastet wurde, nach der Entscheidung des OLG Celle vom 10.
Dezember 2009 (11 U 51/09) zurückfordern. Während der mittleren Verweildauer
bei einer solchen Vertriebsgesellschaft kommen oft vierstellige Beträge
zusammen. Selbstverständlich darf der Rückforderungsanspruch nicht verjährt
sein. Da das Verjährungsrecht kompliziert sein kann, muß in jedem Einzelfall
geprüft werden, ob der Rückzahlungsanspruch noch durchsetzbar ist.

(Auszug vom Fachanwalt für Versicherungsrecht Hr. Henry [Name ausgeblendet])
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Wer kann mir hier mal weiterhelfen...

Wie lange ist hier die Verjährung? Wie (Ansprüche mit Dreizeiler und
Einschreiben erst mal anmelden und dann Liste nachsenden?) und für welchen
Zeitraum (hab höchstens noch die letzten 8 Jahre vorliegen) kann ich
Ansprüche geltend machen?

Gibt es hier Musterschreiben?

Ich danke Euch schon jetzt für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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