Altersteilzeitkonten

14.09.2004 12:14:12

Sehr geehrte Kollegen,

seit dem 06. April 1998 gilt das Flexi Gesetz zur Absicherung von
Altersteilzeitkonten. Kennt einer von Ihnen die Regelung für den Fall, dass
ein Unternehmen seinen Mitarbeiter bereites vorher in die Altersteilzeit
geschickt hat? Muss hier rückwirkend eine Insolvenzsicherung aufgebaut
werden für die restlich verbleibende Zeit?

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

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