Anerkennung von Maklervollmachten durch VU

29.07.2005 16:39:44

Liebe Kollegen!

Am gestrigen Tage ist mir folgender Sachverhalt passiert und ich hätte gerne
gewußt, ob Ihnen das auch schon passiert ist, oder dies nur ne
"Eintagsfliege" ist:

Kunde beantragt BU bei großem deutschen VU. Risikoprüfung ergab Änderungen,
so daß neues Angebot seitens des VU unterbreitet wurde.
Kunde ist derzeit im Urlaub, so daß ich mit ihm die Änderungen per Tel
angesprochen hatte und er mir sein ok gab, und dies sodann mir auch per Fax
bestätigte.

Ich also meine Maklervollmacht an das Angebot geheftet und im Namen des
Kunden unterschrieben.
Gestern bekam ich Fax von dem Sachbearbeiter, daß sie meine Vollmacht nicht
anerkennen würden, da der Kunde das Angebot selbst gegenzeichnen müsse.

Ich verwies auf die beigefügt Vollamchtsurkunde und das ich im Namen und mit
Vollamcht des Kunden agieren würde. Der Sachbearbeiter (wohl juristischer
Laie), weigerte sich, so dass ich meinen Makeklrbetreuer anrief und ihm den
Fall schilderte. Doch auch seine Vorgesetzen weigerten sich, obwohl ich auf
§ 164 ff BGB hinwies.
Sie blieben standhaft.

Ist Ihnen dies schonmal passiert, wenn ja mit welchen "fadenscheinigen"
Argumenten?

Das einzige - jedoch nicht vorgetragenen Argument - liegt darin, daß nicht
das Original vorgelegt wurde.

Schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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