Anspruch Fliesentausch beim LW-Schaden

08.12.2005 17:30:26

Hallo, werte Kollegen,
ein Kunde von mir hatte einen LW-Schaden. Ein Sachverständiger ist vor Ort
gewesen. Im Badezimmer muss eine ganze Reihe Fliesen neu verlegt werden.
Diese sind ca. 30 Jahre alt, aber wohl noch zu bekommen. Der Sachverständige
hat sofort mitgeteilt, dass sie das Badezimmer natürlich nicht auf Kosten
der Versicherung neu verfliesen kann.
Wie der Fliesenlieferant nun schreibt, ist jedoch mit einem Farbunterschied
zu rechnen.
Worauf hat die Kundin Anspruch und wie empfiehlt es sich, hier weiter
vorzugehen? Ich denke, dass Sie bei einem erheblichen Farbunterschied einen
Anspruch auf Neuverfliesung des Bades hat.

Danke für Eure Mithilfe und viele Grüsse

[Name ausgeblendet]

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