Anspruch auf Geldleistung?

13.05.2005 10:35:57

LW Schaden im Gebäude.

Der Schaden besteht aus vier Elementen:

Entfeuchtung

Schaden in Mieterwohnung

Schaden im Hausflur

Schaden an dem Boiler

Punkt 1+2 sind erledigt.

Für den Punkt drei also Schaden an den Wänden der Hausflures möchte der
Kunde gerne einen Geldleistung empfangen ohne zu Renovieren.

Hintergrund ist der, das in 3 Monaten eh der gesamte Flur renoviert werden
sollte.

Der VR besteht auf einen Rechnung für Reperaturleistungen.

Darf der Kunde auch Geldleistung ohne Reparatur bestehen?

Das zweite ist mehr so eine P.S. Frage:

Der Kunde besteht darauf das es ein Frostschaden war,

der VR darauf das es keiner war.

Gibt es eine Ihnen bekannte 100%ige Massnahme zur Feststellung bzw.
Argumentation das es ein Frostschaden war oder nicht war?

Danke

[Name ausgeblendet]

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